Kurz gesagt
Die Vorsorgeuntersuchungen begleiten Ihr Kind von der Geburt bis ins Jugendalter. Jede Untersuchung hat ihren Zeitraum und ihre Schwerpunkte: Wachstum, Entwicklung, Sehen, Hören, Sprache, Impfschutz. Ich übernehme die Untersuchungen ab der U2. Die Vorsorge findet in der Regel bei Ihnen zu Hause statt, im Einzugsgebiet meiner Hausbesuche: In vertrauter Umgebung ist Ihr Kind entspannter, und Verhalten und Entwicklung zeigen sich, wie sie im Alltag sind. In den Jahren dazwischen biete ich jedes Jahr eine Vorsorge an. Ich bin Facharzt für Allgemeinmedizin, nicht Kinderarzt; die Vorsorgeuntersuchungen gehören zur hausärztlichen Versorgung der ganzen Familie.
Was Sie mitbringen: das Untersuchungsheft für Kinder (das gelbe Heft) und den Impfpass
Im Notfall: Wirkt Ihr Kind ernsthaft krank, etwa bei Atemnot, Blaufärbung oder einem Krampfanfall, wählen Sie sofort 112.
Nach hessischem Landesrecht melde ich die Teilnahme an den Untersuchungen U4 bis U9 mit Name, Geburtsdatum und Anschrift Ihres Kindes an das Hessische Kindervorsorgezentrum; Befunde werden nicht übermittelt.
Die Untersuchungen im Überblick
- U1 – unmittelbar nach der Geburt
- U2 – 3. bis 10. Lebenstag
- U3 – 4. bis 5. Lebenswoche
- U4 – 3. bis 4. Lebensmonat
- U5 – 6. bis 7. Lebensmonat
- U6 – 10. bis 12. Lebensmonat
- U7 – 21. bis 24. Lebensmonat
- U7a – 34. bis 36. Lebensmonat
- U8 – 46. bis 48. Lebensmonat
- U9 – 60. bis 64. Lebensmonat, um den 5. Geburtstag
- Jährliche Vorsorge – 6 bis 8 Jahre
- U10 – 9 bis 10 Jahre
- Jährliche Vorsorge – 11 bis 12 Jahre
- J1 – 13 bis 14 Jahre
- Jährliche Vorsorge – 15 bis 17 Jahre
Die U1 bis U9 sind in der Kinder-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses festgelegt, die J1 in seiner Jugendgesundheitsuntersuchungs-Richtlinie; die Zeiträume oben stammen daraus. Die Inhalte der U10 für Kinder von 9 bis 10 Jahren hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 20.08.2026 beschlossen; Näheres steht auf ihrer Seite. Als Privatpraxis orientiere ich mich inhaltlich an diesen Richtlinien. Die jährliche Vorsorge in den Jahren dazwischen ist ein zusätzliches Angebot meiner Praxis; sie gehört nicht zu den Richtlinien. Zu jedem Zeitraum gehört ein kleiner Spielraum davor und danach. Die Zeiträume sind kein Ausschluss; eine versäumte Untersuchung hole ich nach. Auch bei zu früh geborenen Kindern gelten die Zeiträume; die frühe Geburt berücksichtige ich bei der Beurteilung.
Jedes Jahr eine Vorsorge
In den Jahren ohne eine der Untersuchungen oben biete ich jedes Jahr eine Vorsorge an; sie ist ein zusätzliches Angebot meiner Praxis und keine Untersuchung der Richtlinien. Sie orientiert sich an deren Untersuchungen, beschränkt sich aber nicht darauf: Ich untersuche Ihr Kind gründlich, prüfe Wachstum, Blutdruck, Sehen und Impfschutz, ab 11 Jahren auch Wirbelsäule und Pubertätsstand, und nehme mir Zeit für die Fragen, die in seinem Alter wichtig werden. Sie dauert etwa 45 Minuten.
- Schulbeginn und erste Schuljahre, 6 bis 8 Jahre: Lernen, also Lesen, Schreiben, Rechnen und Konzentration; Bewegung und Geschick; Sehen; Schlaf, Freunde und Bildschirmzeit.
- 11 bis 12 Jahre: die neue Schule, Stimmung und Verhalten; Bewegung, Gewicht und Ernährung; Mediennutzung und Schlaf; die beginnende Pubertät; erste Fragen zu Rauchen und Alkohol.
- 15 bis 17 Jahre: Ausbildung und Berufswunsch; Sexualität und Verhütung, Schutz vor Infektionen; Rauchen, Alkohol und andere Drogen; Ernährung und Bewegung; der Abschluss von Wachstum und Pubertät. Ein Teil des Gesprächs findet auf Wunsch der Jugendlichen ohne die Eltern statt. Was Jugendliche mir dabei erzählen, unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Sie gilt auch gegenüber den Eltern, soweit die Jugendlichen die Bedeutung des Gesprächs selbst beurteilen können. Nur wenn sie selbst oder andere in ernster Gefahr sind, darf oder muss ich etwas weitergeben; das bespreche ich vorher mit ihnen. Die Rechnung geht an die Eltern. Ab 18 geht es mit der Vorsorge für Erwachsene weiter.
Die U1 nach der Geburt
Die U1 ist die erste Untersuchung Ihres Kindes. Sie findet unmittelbar nach der Geburt statt, möglichst in der ersten halben Stunde, meistens im Kreißsaal; ist kein Arzt dabei, übernimmt sie die Hebamme. Geprüft werden Atmung, Herzschlag, Muskelspannung, Hautfarbe und Reflexe, dazu Gewicht, Länge, Reifezeichen und mögliche Verletzungen oder Fehlbildungen. Ihr Kind erhält Vitamin K, das vor Blutungen schützt. Danach wird entschieden, wie Ihr Kind weiter versorgt wird.
Die U1 gehört in den Kreißsaal, wo für Mutter und Kind sofort Hilfe bereitsteht, wenn sie gebraucht wird. Ich habe bei Hausgeburten erlebt, wie schnell das nötig werden kann. In meiner Praxis beginnt die Vorsorge deshalb mit der U2.
Was Sie mitbringen
- das Untersuchungsheft für Kinder; dort trage ich jede Untersuchung ein
- den Impfpass, damit ich den Impfschutz prüfen kann
- für die U2 zusätzlich den Mutterpass und, falls vorhanden, den Entlassungsbrief der Geburtsklinik
- Ihre Fragen und Beobachtungen; Sie kennen Ihr Kind am besten
Schutzimpfungen
Bei fast jeder Vorsorgeuntersuchung prüfe ich den Impfschutz und schlage, wenn eine Impfung ansteht, einen Termin vor. Welche Impfungen in welchem Alter empfohlen sind, finden Sie auf der Seite Schutzimpfungen.
Kosten
Ich berechne die Untersuchung nach der Gebührenordnung für Ärzte; ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung erstattet, richtet sich nach Ihrem Tarif. Was das für gesetzlich Versicherte bedeutet, steht unter Kosten.
Grenzen
Vorsorgeuntersuchungen sollen Erkrankungen und Entwicklungsauffälligkeiten früh erkennen. Sie finden vieles, aber nicht alles; ein unauffälliges Ergebnis schließt eine Erkrankung nicht aus. Ich bin Facharzt für Allgemeinmedizin, nicht Kinderarzt. Ich untersuche und behandle Ihr Kind aus der allgemeinmedizinischen Praxis heraus, auch wenn es krank ist; braucht es eine kinderärztliche oder andere fachärztliche Abklärung, ziehe ich einen Kinderarzt oder den zuständigen Facharzt hinzu.